Mitgliedschaft

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FAQs

Welche Aufgaben und Ziele verfolgt der Förderverein?

Der Verein hat den Zweck, die unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten der Schule zu fördern. Dazu gehören die Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial, Ausstattungsgegenständen, die Durchführung von Schulveranstaltungen und die finanzielle Unterstützung bedürftiger SchülerInnen. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist politisch und ethnisch neutral.

Wie kann man Mitglied im Verein werden?

Jede natürliche oder juristische Person, die die Vereinszwecke anerkennt, kann Mitglied werden. Um beizutreten, reichen Sie einen schriftlichen Beitrittsantrag an den Vorstand ein. Dieser entscheidet über die Mitgliedschaft. Ehrenmitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden.

Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder?

Mitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder müssen die festgelegten Beiträge fristgerecht entrichten, können jedoch in Ausnahmefällen eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen, wenn sie den Verein durch gemeinnützige Arbeit fördern. Ehrenmitglieder sind von Beiträgen befreit.

Wie können Satzungsänderungen vorgenommen werden?

Satzungsänderungen erfordern die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Ausgenommen ist die Veränderung des Vereinszwecks, die die Zustimmung aller Mitglieder erfordert. Satzungsänderungen, die vom Finanzamt oder Amtsgericht gefordert werden, können vom Vorstand vorgenommen werden, müssen jedoch auf der nächsten Mitgliederversammlung vorgestellt werden.

Wie oft findet die Mitgliederversammlung statt, und wie werde ich dazu eingeladen?

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, mit Angabe von Ort, Datum und Tagesordnung, und muss mindestens zwei Wochen im Voraus erfolgen.

Wie wird der Vorstand gewählt, und wie lange bleibt er im Amt?

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung, es sei denn, ein Mitglied beantragt eine geheime Wahl.

Mitgliedschaft ändern

Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um die Daten Ihrer Mitgliedschaft zu ändern, oder diese zu kündigen. Eine Kündigung kann immer zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Bitte füllen Sie möglichst viele Felder aus, damit wir Ihre Daten eindeutig einem Mitgliedskonto zuordnen können.
Alternativ können Sie und auch E-Mail an Vorstand@fvgsi.de senden.

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